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Hauptverhandlung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a.

Landgericht Lüneburg Nr. 30/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a.

Lüneburg. Am 06. Juni 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen heute 20-jährigen Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Sich-Verschaffen von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte soll sich, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, am 28.08.2016 mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern zu einem Mehrfamilienhaus in Celle begeben haben, in dem mit Betäubungsmitteln gehandelt worden sei, um dort jemanden „abzuziehen“. Im Erdgeschoss des Hauses hätten die Täter den späteren Geschädigten getroffen, welcher Marihuana im Wert von 30 € erworben habe. Einer der Mittäter habe im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Angeklagten dem Geschädigten insgesamt zwei Faustschläge in das Gesicht versetzt und ihn mit vorgehaltenem Messer aufgefordert, Handy und Gras herauszugeben. Der Geschädigte habe nach anfänglicher Weigerung, woraufhin ihm der zweite Schlag versetzt worden sei, der Aufforderung Folge geleistet. Der Angeklagte, welche den Forderungen des Mittäters zusammen mit dem weiteren Mittäter durch sein Auftreten Nachdruck verliehen habe, habe aus der Tat das Handy erhalten. Ein von ihm sodann beauftragter Weiterverkäufer habe dem Angeklagten den Verkaufserlös jedoch nicht ausgezahlt.

Fortsetzungstermine sind auf den 12. und 16. Juni 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den 1. Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2017

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