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Hauptverhandlung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Lüneburg

Landgericht Lüneburg Wulff Nr. 3/17


Hauptverhandlung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Lüneburg

Lüneburg. Am 13. Januar 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen einen 32jährigen Angeklagten aus Winsen (Luhe) wegen des Vorwurfs der besonders schweren räuberischen Erpressung. Einer ebenfalls angeklagten 24jährigen aus Lüneburg wirft die Staatsanwaltschaft vor, Beihilfe zu der besonders schweren räuberischen Erpressung des 32jährigen geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, am 6. Oktober 2014 den späteren Geschädigten unter dem Vorwand, mit ihm sexuelle Handlungen vollziehen zu wollen, in ihre Wohnung in Lüneburg gelockt zu haben. Damit habe sie dem Angeklagten die Möglichkeit eröffnen wollen, dem Geschädigten dessen Bargeld abzunehmen. Nach dem Eintreffen des Geschädigten in ihrer Wohnung soll die Angeklagte den Angeklagten informiert und den Geschädigten am Verlassen ihrer Wohnung gehindert haben. In der Wohnung der Angeklagten angekommen soll der Angeklagte den Geschädigten sodann mit einem von ihm mitgebrachten Baseballschläger aus Metall bedroht und darüber hinaus mit der Hand in dessen Gesicht geschlagen haben. Auf Aufforderung habe der Geschädigte, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten daraufhin sein Smartphone sowie 1.000,00 EUR Bargeld übergeben.

Am ersten Verhandlungstag wird den Angeklagten Gelegenheit zur Äußerung gegeben wer-den. Fortsetzungstermine sind für den 16., 17., 24., und 30. Januar 2017, jeweils 9:30 Uhr, Saal 121, bestimmt. Für den zweiten Hauptverhandlungstermin sind fünf Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer eine Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2017

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