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Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Landgericht Lüneburg Albers

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Lüneburg. In dem Strafverfahren gegen Oskar G. wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz hat das Gericht heute die Beweisaufnahme geschlossen.

Die Hauptverhandlung wurde mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt Thomas Walther fortgesetzt. Sodann haben die Nebenkläger Hedy Bohm und Andor Sternberg eine Erklärung gem. § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO abgegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen und einen Teil dieser Strafe wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für vollstreckt zu erklären. Dieser für vollstreckt zu erklärende Teil wurde in das Ermessen des Gerichts gestellt und sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen 1 Jahr 2 Monaten und 1 Jahr 10 Monaten betragen.

Ein konkretes Strafmaß wurde von Rechtsanwalt Walther nicht beantragt.

Die Hauptverhandlung wird morgen um 09.30 Uhr fortgesetzt. Auch für den Fall, dass alle Plädoyers morgen abgeschlossen werden sollten, wird ein Urteil nicht am morgigen Tage verkündet werden.

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erstellt am:
07.07.2015

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