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Hauptverhandlung wegen bandenmäßigen Autodiebstahls

Landgericht Lüneburg 7/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen bandenmäßigen Autodiebstahls

Lüneburg. Am 10. Februar 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von 39 und 41 Jahren wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im Zeitraum von Januar bis August 2016 an verschiedenen Orten, überwiegend in Nord- und Nordwestdeutschland, unter anderem in Winsen (Luhe) und Dannenberg, zahlreiche Autodiebstähle begangen zu haben. Der jüngere der beiden Angeklagten soll 18 derartige Taten begangen haben; an acht dieser Taten soll der ältere mitgewirkt haben. Ein Diebstahl scheiterte, so daß es beim Versuch blieb. Die Angeklagten sollen einer Gruppierung mehrerer, teilweise noch nicht identifizierter Täter angehört haben, die sich als Bande zusammengeschlossen haben sollen, um regelmäßig als Einnahmequelle derartige Taten zu begehen. Die beiden Männer hätten, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, 21 Pkw der Mittelklasse, insbesondere der Marke Toyota, aber auch Ford und Hon-da, entwendet, um sie anschließend gewinnbringend zu veräußern. Die Geschädigten der Taten seien überwiegend Autohäuser, teilweise aber auch Privatleute gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtwert der entwendeten Autos in Höhe von über 400.000 Euro aus.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung drohen ihnen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Die Verhandlung beginnt am 10. Februar 2017 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann sollen die Angeklagten Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 15. 16. 21. 23. und 28. Februar 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2017

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