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Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Soltau – Gebrauch einer falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Landgericht Lüneburg 14/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Soltau – Gebrauch einer falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Teilnahme am „Dschungelcamp“ in Australien

Soltau. Am 27. März 2017 um 10:30 Uhr beginnt vor dem Amtsgericht Soltau in Saal 12 das Verfahren gegen eine 47jährige Lehrerin wegen des Vorwurfs des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg legt der Angeklagten zur Last, am 7. Januar 2016 ihrer Schule eine ärztliche Bescheinigung übersandt zu haben, nach der sie vom 7. bis 29. Januar 2016 arbeitsunfähig erkrankt sein sollte. Tatsächlich sei die Angeklagte jedoch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht krank gewesen. Sie habe die Bescheinigung durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber einer Ärztin erschlichen. Die Krankschreibung habe sie benötigt, um ihre Tochter im Januar 2016 in das „Dschungelcamp“ der gleichnamigen RTL-Sendung nach Australien begleiten zu können. Ohne die Krankschreibung hätte sie die bereits gebuchte Reise nicht antreten können. Ursprünglich habe die Angeklagte die Freistellung vom Dienst durch Sonderurlaub beantragt; dies habe die Landesschulbehörde indes abgelehnt.

Nach § 279 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer von einem unrichtigen ärztlichen Attest Gebrauch macht, um eine Behörde über seinen Gesundheitszustand zu täuschen.

Das Amtsgericht Soltau hat die Angeklagte wegen dieses Tatvorwurfs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70, EUR verurteilt. Gegen den Strafbefehl hat die Angeklagte Einspruch eingelegt. Deshalb wird der Fall nun vor dem Amtsgericht verhandelt.

Die Verhandlung beginnt am 27. März 2017 mit der Verlesung des Strafbefehls; sodann soll die Angeklagte Gelegenheit erhalten, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Außerdem hat das Amtsgericht für den ersten Verhandlungstag bereits mehrere Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 30. März und 3. April 2017, jeweils 10:30 Uhr in Saal 12 des Amtsgerichts Soltau, bestimmt.

Für Auskünfte an Pressevertreter steht die Pressestelle des Landgerichts Lüneburg (Ansprechpartner: Richter am Landgericht Dr. Stodolkowitz, Tel. 0 41 31 / 2 02 - 3 05) zur Verfügung. Pressevertreter, die beabsichtigen, im Zusammenhang mit der Verhandlung am Amtsgericht Soltau zu filmen oder zu photographieren, werden gebeten, dies bis spätestens Donnerstag, den 23. März 2017, mit der Pressestelle des Landgerichts abzustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2017

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