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Erneute Hauptverhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 57/17 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.

Lüneburg. Am 18. Oktober 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg als Jugendschutzkammer von Neuem das Verfahren gegen einen heute 33-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen Besitzes und Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie wegen Betrugs und Urkundenfälschung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zunächst die Begehung von insgesamt fünf Straftaten zulasten des damals 9-jährigen Sohnes seiner Freundin im Sommer 2015 vor. Der Angeklagte habe, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, in insgesamt zwei Nächten an dem Glied des Geschädigten manipuliert und jenen anlässlich einer weiteren Tat dazu gebracht, sich zusammen mit dem Angeklagten Pornofilme anzusehen und dabei an seinem eigenen Geschlechtsteil zu manipulieren. An zwei weiteren Abenden habe sich der Angeklagte von dem Geschädigten oral befriedigen lassen.

Darüber hinaus soll sich der Angeklagte, so eine weitere Anklageschrift, in einem Fall tateinheitlich kinder- bzw. jugendpornographische Schriften verschafft und besessen haben, wobei anlässlich einer Durchsuchung im September 2015 über 1.100 kinderpornographische bzw. über 50 jugendpornographische Dateien aufgefunden worden seien. In einem zweiten Fall habe der Angeklagte anderen den Besitz kinderpornografischer Dateien verschafft, in dem er mindestens 700 solcher Dateien auf einer einschlägigen Tauschbörse zum Download freigegeben habe, sodass es zu über 27.000 Downloads gekommen sei.

Schließlich legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, zwischen Januar 2014 und Juli 2015 zunächst sechs Betrugstaten jeweils tateinheitlich mit Urkundenfälschung verwirklicht zu haben. In jedem dieser Fälle habe der Angeklagte die Unterschrift seines Großvaters auf Überweisungsträgern gefälscht und so Überweisungen in Höhe von insgesamt etwa 1.800 € auf das Konto eines Sportvereins im Landkreis Lüchow-Dannenberg veranlasst, dessen Vorsitzender er gewesen sei. Darüber hinaus soll der Angeklagte zwei weitere Betrugstaten zugunsten jenes Sportvereins bzw. dessen Mitglieder begangen haben, indem er trotz Zahlungsunfähigkeit Waren im Wert von ca. 3.100 € bestellt und überdies eine Jugendherberge für einen Betrag von ca. 1.100 € gebucht habe. Für die erfolgte Lieferung bzw. für den vertragsgemäß gewährten Aufenthalt seien keine Gegenleistungen erbracht worden. Zuletzt habe der Angeklagte noch eine Urkundenfälschung verübt, indem er bei einer Grundschule, an der er als AG-Leiter habe tätig werden wollen, die Kopie eines echten Führungszeugnisses eingereicht habe, nachdem er auf dem Original eine Vorstrafe getilgt habe.

Wegen der Betrugs- und Urkundendelikte wurde der Angeklagte bereits in erster Instanz durch das Amtsgericht Dannenberg verurteilt; auf die Berufung des Angeklagten hin verhandelt die Kammer auch diese Vorwürfe erneut zusammen mit den dagegen hier erstmals erhobenen Vorwürfen aus den beiden erstgenannten Anklagen. Die Kammer musste eine erste Hauptverhandlung im September 2017 abbrechen, nachdem bei der vormaligen Verteidigerin des Angeklagten eine unvorhersehbare Verhinderung eingetreten war. Nun beginnt der Prozess von Neuem.

Fortsetzungstermine sind auf den 03., 08., 15., 21. und 29. November und auf den 05., 06., 13., 14. und 18. Dezember 2017, jeweils 9:45 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den 1. Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2017

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