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Berufungshauptverhandlung wegen Geldwäsche nach "Phishing-Attacke"

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 21/18 Dr. Stodolkowitz




Lüneburg. Am 24. Juli 2018 um 9:15 Uhr findet vor der 9. kleinen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 12 die Berufungshauptverhandlung gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Lüneburg wegen des Vorwurfs der Geldwäsche statt. Dem liegt folgender Tatvorwurf zugrunde: Der Angeklagte habe im Frühjahr 2017 über eine „Singlebörse“ eine Person kennengelernt, die ihn nach einiger Zeit veranlasst habe, sein Girokonto für Geldbewegungen ins Ausland zur Verfügung zu stellen. Auf dem Konto ging daraufhin eine Zahlung von 4.000,00 EUR ein; dieser Geldbetrag war im Wege einer sogenannten Phishing-Attacke vom Konto einer Geschädigten abgebucht worden. Der Angeklagte habe das Geld auf Veranlassung seiner Bekanntschaft bar abgehoben und über einen Finanztransferdienst ins Ausland überwiesen. Die illegale Herkunft des Geldes sei ihm dabei bewusst gewesen. Das Amtsgericht Lüneburg hat den Angeklagten wegen dieses Tatvorwurfs am 21. März 2018 wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25,00 EUR verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt: Sie strebt zusätzlich zur Geldstrafe eine Einziehung des Betrages von 4.000,00 EUR an. Zwar verfügt der Angeklagte über das Geld nicht mehr, und nach dem Transfer ins Ausland konnte der Betrag nicht mehr zurückerlangt werden. Doch sieht das Gesetz die Einziehung als Nebenstrafe unter bestimmten Voraussetzungen auch dann vor, wenn ein Tatgegenstand nicht mehr vorhanden ist. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich nicht lohnen soll und Werte, mit denen Straftaten begangen worden sind, dem Wirtschaftskreislauf entzogen wer-den sollen. Im Falle einer solchen Einziehungsanordnung hätte der Angeklagte den Betrag von 4.000,00 EUR zusätzlich zur Geldstrafe an die Staatskasse zu zahlen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2018

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